Behandlungskosten für Privatversicherte
Private Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten von Heilpraktiker je nach abgeschlossenem Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn, welche Teile der Heilpraktikerkosten Sie erstattet bekommen und wie hoch möglicherweise Ihr privater Anteil ausfällt. Auf Wunsch schicke ich Ihnen hierfür gerne vorab eine Leistungstabelle zu.
Die Rechnung nach GebüH85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1985) ist - unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse- eine Woche nach Rechnungserhalt zahlbar.
Behandlungskosten für Gesetzlichversicherte
Als PatientIn mit gesetzlicher Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung sind Sie Selbstzahler.
Mein Honorar ist nach jeder Behandlung in bar fällig. Vor Behandlungsbeginn besprechen wir gemeinsam die zu erwartenden Kosten.
Ausnahme: Die gesetzliche Krankenkasse IKK Südwest stellt ihren Mitgliedern auf einem Gesundheitskonto ein gewisses Budget zur Verfügung, welches unter anderem für einen Teil der Heilpraktikerkosten genutzt werden kann. Hierfür erstelle ich Ihnen gerne eine Rechnung nach GebüH Rahmen.
Behandlungskosten als Selbstzahler
- pauschal 160,00 €
- 80,00 € (60 Min.)
- 100,00 € (90 Min.)
- 120,00 € (120 Min.)
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zeitanteilig 80,00 € / Std.
